Für eine überdachte Terasse gelten in BW folgende Regeln.
Wenn nicht mehr als 25 qm überdacht werden und diese im Baufenster des Grundstücks liegen, benötigt man keine Genehmigung.
Für alles andere ist eine Baugenehmigung bzw ein Kenntnisnahmeverfahren der Stadt oder Gemeinde erforderlich.
Von: Hans Roth
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